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Urkunde III — Erb- & Vorsorgeurkunden

Erb- & Vorsorgeurkunden

Notarielle Testamente und Erbverträge ersetzen den Erbschein und sparen späteren Aufwand. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung schaffen rechtliche Sicherheit für Krankheitsfälle. Wir gestalten Urkunden, die zur Lebenssituation passen — und besprechen vorher in Ruhe alle Optionen.

Was beurkundet wird

  • Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament
  • Erbvertrag mit Bindungswirkung
  • Pflichtteilsverzicht oder -anrechnung
  • Vorsorgevollmacht (allgemein, gesundheitlich, vermögensrechtlich)
  • Patientenverfügung

Was Sie mitbringen

  • Personalausweise
  • Geburts- und Heiratsurkunden bei Bedarf
  • Übersicht zum Vermögen (Immobilien, Konten, Beteiligungen)
  • Bestehende Testamente oder Erbverträge

Sprachen

Beurkundung in deutscher Sprache; bei Bedarf vereidigter Dolmetscher.

Notar Testament & Vorsorgevollmacht Berlin — Beurkundung · Brüchert & Scholz