Urkunde III — Erb- & Vorsorgeurkunden
Erb- & Vorsorgeurkunden
Notarielle Testamente und Erbverträge ersetzen den Erbschein und sparen späteren Aufwand. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung schaffen rechtliche Sicherheit für Krankheitsfälle. Wir gestalten Urkunden, die zur Lebenssituation passen — und besprechen vorher in Ruhe alle Optionen.
Was beurkundet wird
- Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament
- Erbvertrag mit Bindungswirkung
- Pflichtteilsverzicht oder -anrechnung
- Vorsorgevollmacht (allgemein, gesundheitlich, vermögensrechtlich)
- Patientenverfügung
Was Sie mitbringen
- Personalausweise
- Geburts- und Heiratsurkunden bei Bedarf
- Übersicht zum Vermögen (Immobilien, Konten, Beteiligungen)
- Bestehende Testamente oder Erbverträge
Sprachen
Beurkundung in deutscher Sprache; bei Bedarf vereidigter Dolmetscher.