§ Notariat
Der Notar als neutraler Garant Ihrer Urkunde.
Notar a. D. Brüchert beurkundet im Haus von Brüchert & Scholz Verträge und Vorsorge-Urkunden. Wir bereiten jede Beurkundung sorgfältig vor — Entwürfe erhalten Sie rechtzeitig, Rückfragen klären wir vor dem Termin in verständlicher Sprache.
Was wir beurkunden
- Urkunde I
Beurkundung von Kaufverträgen
Grundstücke, Eigentumswohnungen, Bauträgerverträge
Details - Urkunde II
Gesellschaftsverträge & Anteilsübertragungen
GmbH, UG, Satzungsänderung, Anteilsübertragung
Details - Urkunde III
Erb- & Vorsorgeurkunden
Testament, Erbvertrag, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Details - Urkunde IV
Schenkungen
Lebzeitige Übertragungen, oft mit Vorbehalten
Details - Urkunde V
Grundstücksübertragungen
Vorweggenommene Erbfolge, Übertragungen unter Familien
Details - Urkunde VI
Ehe- & Partnerschaftsverträge
Güterstand, Versorgungsausgleich, Scheidungsfolgenvereinbarung
Details - Urkunde VII
Beglaubigungen & Apostillen
Kopienbeglaubigung und Begleitung des Apostille-Verfahrens
Details
So läuft Ihre Beurkundung ab
01 · Anfrage
Sie schildern uns Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail. Wir klären Zuständigkeit, Sprachen und welche Unterlagen benötigt werden.
02 · Entwurf
Sie erhalten den Urkundenentwurf in der Regel 14 Tage vor dem Termin zur Prüfung. Rückfragen besprechen wir vorab.
03 · Termin
Wir verlesen die Urkunde, klären offene Fragen und beurkunden. Bei ausländischen Beteiligten begleitet ein Dolmetscher den Termin.
04 · Vollzug
Wir veranlassen die Eintragungen (Grundbuch, Handelsregister), versenden Ausfertigungen und schließen das Mandat ab.
Hinweis zu den Kosten
Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Auf der Website der Bundesnotarkammer finden Sie einen Kostenrechner.
Kostenrechner BNotK