BS

Urkunde IV — Schenkungen

Schenkungen

Schenkungen — etwa von Immobilien oder Geschäftsanteilen — werden häufig mit Nießbrauch-, Wohn- oder Pflegeauflagen kombiniert. Die Beurkundung sichert die Wirksamkeit und schafft Klarheit für die Beteiligten.

Was beurkundet wird

  • Schenkungsgegenstand und Wert
  • Vorbehalte (Nießbrauch, Wohnrecht, Pflegevereinbarung)
  • Rückforderungsrechte
  • Steuerliche Hinweise

Was Sie mitbringen

  • Personalausweise
  • Bei Immobilien: Grundbuchauszug
  • Bei Anteilen: Handelsregisterauszug
  • Vorhandene Vermögensübersicht

Sprachen

Beurkundung in deutscher Sprache, Übersetzung auf Anfrage.

Notar Schenkung Berlin — Beurkundung mit Nießbrauch & Pflicht · Brüchert & Scholz